Externer Datenschutzbeauftragter
Wie effizient die Berufung eines externen Datenschutzbeauftragten sein kann
Vorteile gegenüber internen Datenschutzbeauftragten
Die drei wichtigsten Kriterien bei der Bestellung eines internen Datenschutzbeauftragten liegen in seiner Neutralität, seiner hohen fachlichen Qualifikation und freier zeitlicher Ressourcen. Häufig fangen hier bereits die Probleme an! Zudem sind Freistellungen für Fort- und Weiterbildungen nötig, sowie ein erhöhter Aufwand durch die Besorgung von Fachliteratur und die Ablegung von Prüfungen. Besonders interessant: Interne Datenschutzbeauftragte unterliegen seit der Gesetzesnovelle 2009 einem Kündigungsschutz, der dem eines Betriebsrates ähnelt. Mit einem externen Datenschutzbeauftragten entgehen Sie dieser Problematik langfristig!
Persönlichkeitsrechte schützen – von Fachwissen profitieren
Sie möchten Rechtssicherheit im Umgang mit personenbezogenen Daten gewinnen. Gleichzeitig wollen Sie Interessenkonflikte innerhalb Ihres Unternehmens vermeiden und Kosten einsparen. Häufig ist es deshalb eine ökonomisch optimale Alternative, die Position des Datenschutzbeauftragten extern zu vergeben. Bei uns sind Sie richtig! Wir stellen Ihren externen Datenschutzbeauftragten in genau dem Umfang, den Sie sich wünschen. Fachgerecht, kompetent, rechtssicher!
Unsere Vorteile - Ihr Mehrwert:
- Wir beraten Sie nach den Datenschutzbestimmungen des Bundes und der
Länder. Gleichermaßen betreuen und beraten wir individuell zu weiteren auf
Ihr Unternehmen zutreffende Regelungen, wie das
Telekommunikationsgesetz (TKG) oder das Gesetz gegen unlauteren
Wettbewerb (UWG).
- Hohe fachliche Qualifizierung
- Maximale Rechtssicherheit durch enge Zusammenarbeit mit unserem
Rechtsanwalt
- Freihaltung von internen Ressourcen
- Sicherung vor Kündigungsschutz eines internen Datenschutzbeauftragten
- Schöpfung aus einem reichen Erfahrungsschatz durch die Tätigkeit in
anderen Unternehmen
- Hohe Kosten- und Zeitersparnis (keine Fortbildungen, keine teure Literatur
notwendig)
- Vertretungssicherheit bei Krankheit und sonstigen Ausfällen
- Unvoreingenommenheit/Neutralität und dadurch Vermittlungsfähigkeit
zwischen Mitarbeitern und dem Unternehmen
- Jahrelange Erfahrung und interdisziplinäre Kompetenzen /
Mehrfachqualifikationen aus den Bereichen IT, Wirtschaft und Jura
- Keine Interessenskonflikte mit anderen Arbeitsbereichen
- Kein Arbeitsverhältnis; Der externe Datenschutzbeauftragte unterliegt nicht
dem Diskriminierungsverbot
- Kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei der Bestellung zum
betrieblichen Datenschutzbeauftragten
Das erledigt unser externer Datenschutzbeauftragter:
- Kontrolltätigkeiten in Form von Vorab-Kontrollen
- Erstellen und realisieren eines umfassenden Datenschutz-Konzeptes und
der Verfahrensübersichten
- Erstellen und pflegen der Datenschutz-Dokumente
- Entwickeln betrieblicher Anweisungen/Richtlinien zur Datenschutzkonformität
- Prüfen der ordnungsgemäßen Anwendung der
Datenverarbeitungsprogramme
zur Verarbeitung personenbezogener Daten
- Prüfen der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Erfordernisse in der
Betriebskommunikation
- Regeln der E-Mail- und Internetnutzung Ihrer Mitarbeiter am Arbeitsplatz
- Schließen datenschutzkonformer Verträge mit Ihren Dienstleistern
- Unterstützen bei Marketing- und Werbemaßnahmen
- Beraten zum Thema Arbeitnehmerdatenschutz
- Entwickeln von Schulungskonzepten für Mitarbeiter und durchführen von
Schulungen/Einweisungen, Hilfestellung und Ansprechpartner für Mitarbeiter

Wir über Uns
Externer Datenschutzbeauftragter