Das Seminar vermittelt das für den Umgang mit Gefahrstoffen in der Kfz-Branche erforderliche Wissen. Eingebettet in das Seminar ist die Belehrung für den gesetzlich zulässigen Theken-Verkauf bzw. -Nichtverkauf von Gefahrstoffen nach § 3 Abs. 2 Chemikalien-Verbots-Verordnung, welche jährlich wiederholt werden muss. Das Vorhandensein der erforderlichen Belehrung ist für diese Tätigkeit gesetzlich verpflichtend.
Es richtet sich an Mitarbeiter und Führungskräfte aus dem Teile & Zubehörbereich sowie der Werkstatt, die im Unternehmen in verantwortungsvoller Position mit Gefahrstoffen bereits umgehen oder zukünftig umgehen werden.
Inhalte:
- Rechtliche Grundlagen
- Kennzeichnung / Gefahrensymbole (GHS / CLP-V)
- Umgang mit Gefahrstoffen am Arbeitsplatz (Nahrungsaufnahme etc.)
- EU-Sicherheitsdatenblatt
- Gefahrstoffverzeichnis
- Arbeitsplatzspezifische Betriebsanweisung
- Schutzmaßnahmen / Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
- Lagerung von Gefahrstoffen
- Chemikalien-Verbots-Verordnung
Abschluss:
Teilnahmebescheinigung
Dauer:
1 Tag
Termine:
Berlin
Gießen
(jeweils nach Vereinbarung)
Nach Vorliegen der Anmeldungen werden die Termine bekanntgegeben.